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Begleitungen

In den letzten Jahren hat sich NL Exceptioneel zunehmend darauf konzentriert, seine Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Die Gründung von Schwestergesellschaften in Deutschland (2017) und in Belgien (2021) hat diesem Prozess einen deutlichen Schub gegeben.

Im Bereich Transportassistenz können Sie sich an NL Exceptioneel wenden, um die Führung von außergewöhnlichen Transporten sowohl in den Niederlanden als auch in anderen Teilen Europas zu erhalten.

Wenn es um die Gesetzgebung zur Transportbegleitung geht, hat jedes europäische Land seine eigenen Regeln und Verfahren. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Schwesterunternehmen in Belgien und Deutschland konzentrieren wir uns darauf, uns gegenseitig zu unterstützen, wenn es um grenzüberschreitende Transporte geht. In bestimmten Fällen können unsere Mitarbeiter auch in anderen Ländern wie Frankreich, Dänemark oder der Schweiz beratend tätig werden. Wo wir selbst nicht befugt oder nicht in der Lage sind, eine Anleitung zu geben, arbeiten wir mit lokalen Partnern zusammen, die die Vorschriften und das dortige Straßennetz kennen.

Ob in vielen Ländern eine Transportbegleitung vorgeschrieben ist, hängt von den Transportmaßen ab. Eine Ausnahme bildet Deutschland. In Deutschland schreibt die Ausnahme vor, ob eine Anleitung erforderlich ist. Diese Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Deutschland werden verschiedene Arten von Begleitfahrzeugen verwendet, nämlich BF2, BF3 und BF4. Unsere Schwesterfirma in Deutschland hat sowohl BF2, BF3 als auch BF4 Fahrzeuge und kann auch HiPo (Hilfepolizei) und Polizeibegleitung organisieren. Einige niederländische NL-Außergewöhnliche Supervisoren werden auch ausgebildet, um in Deutschland als BF2 oder BF3 führen zu dürfen.